ALLTAG- UND LEBENSWELTORIENTIERT


KOCHEN UND HAUSWIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN FÜR MEHR SELBSTÄNDIGKEIT : WG KÜCHE

In kleineren Gruppen werden Kochkünste und alttagspraktische Fähigkeiten in privater Atmosphäre in einer komplett ausgestatteten Küche im Landhausstil erhalten und weiterentwickelt.

Die Beteiligung wird gemäß der Eignung der Bewohner von den pädagogischen Mitarbeitern im Rahmen der internen Förder- und Betreuungsplanung mit dem Bewohner festgelegt.

Unter Anleitung wird vorgeplant, bevorratet, gekocht, instand gehalten und versorgt. So entstehen kleine Alltagssituationen, deren Bewältigung mit Hilfe von Personal zu erfahren ist. Hierbei wird das Gruppengeschehen in einem geschützten Rahmen als dienlich für ein Familienerleben gesehen und erfahren.
 

FÖRDERUNG, ANLEITUNG UND BETREUUNG ZUR TÄGLICHEN LEBENSBEWÄLTIGUNG

Die Anleitung zur Selbsthilfe nimmt in unseren Häusern einen besonders hohen Stellenwert ein. Ob körperlich, geistig oder psychisch bedingt, ist das Ziel für die Bewohner weitgehend unabhängig von Hilfe anderer Personen zu leben oder die Hilflosigkeit begrenzt zu halten. Durch ständig wiederkehrende Tätigkeiten kann die Eigenständigkeit der Bewohner z. B. in Körperpflege, Reinigung der eigenen Wäsche, Fortbewegung im Straßenver-kehr, Ausübung von Hobbys sowie der Umgang mit Geld deutlich verbessert oder sogar voll erreicht werden. Die Hilfe zur Selbsthilfe wird erforderlich, wenn Bewohner durch ihre körperlichen, geistigen oder seelischen Umstände nicht in der Lage sind, bestimmte Verrichtungen zu vollbringen, weil z. B. die Handlungsplanung kognitiv nicht möglich ist. Da eine Verrichtung dieser alltäglichen Aufgaben für den größten Teil der Bewohner vor ihrer Erkrankung selbstverständlich war, ist es nachvollziehbar, dass aus der neuen Lebenssituation eine komplexe Angstproblematik entsteht. Die daraus resultierenden Unsicherheiten werden in das Gesamtbild des Einzelnen mit einbezogen und es wird durch individuelle Bewältigungs- und Angststrategien dem entgegengewirkt. Einkäufe, Behörden- und Postgänge werden - soweit sie nicht in den Aufgabenbereich von gesetzlichen Betreuern fallen - mit Fachpersonal und/oder Betreuungspersonal eingeübt bzw. übernommen.